Berliner Zeitng 10.3.99
Bundesrichter erörtern Asyl für PKK-Anhänger
Urteil zu Abschiebeschutz wird Ende März erwartet
Von Sigrid Averesch

BERLIN, 9. März. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin klärt seit Dienstag, ob eine politische Unterstützung der PKK ausreicht, um den Anspruch auf Asyl und Abschiebeschutz zu verlieren. Der 9. Senat ließ bei der mündlichen Verhandlung erkennen, daß die Anhänger der in Deutschland verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK zwar nicht automatisch den Asylanspruch verlieren werden. Aber ebenso deutlich wurde in der Verhandlung auch, daß voraussichtlich Einschränkungen erfolgen könnten. Es gehe um die Frage, „von welcher Grenze an das scharfe Schwert des Weghauens des Asylrechts“ eingesetzt werde, betonte der Vorsitzende Richter Friedrich Seebass. „Wir werden genau auf die Tätigkeiten der Kläger schauen.“
Im Kern geht es um den sogenannten Terrorismusvorbehalt im deutschen Asylrecht. Danach erhält niemand Asyl, der den Terrorismus unterstützt. Das Bundesverwaltungsgericht wird nun klären, ob eine gewaltfreie, politische Unterstützung der PKK ausreicht, um das Asyl zu versagen.
Nach Einschätzung des Gerichts gehören die Kläger der mittleren PKK-Ebene an. Ein 35jähriger Kurde hatte der Partei bis zu 50 Mark monatlich gespendet, sich vor dem PKK-Verbot an Demonstrationen beteiligt und war wegen einer Straßenblockade zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der zweite Kläger hatte Spenden für die Partei gesammelt. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. In beiden Fällen wurde der Asylantrag abgelehnt und der Abschiebeschutz verweigert. Die Gerichte beriefen sich dabei auf die Gefährdung der inneren Sicherheit Deutschlands.
Verteidiger Michael Schubert verwies dagegen auf eine Stellungnahme des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, wonach eine Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation nicht ausreicht, den Asylanspruch zu versagen.
Das Urteil ist am 30. März zu erwarten.

PKK-Anhänger sollen nicht automatisch Asyl verlieren
BERLIN: Kurden, die die verbotene Kurdische
Arbeiterpartei PKK unterstützen, sollen nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht automatisch den Anspruch auf Asyl verlieren. „Wir werden nicht die Auffassung vertreten, die PKK ist eine terroristische Organisation, und wer die PKK unterstützt, ist ein Terrorist und bekommt kein Asyl“, sagte der Vorsitzende Richter des 9. Senats, Friedrich Seebass, in der Verhandlung um den Abschiebeschutz von PKK-Anhängern. Am 30. März will das Gericht das Grundsatzurteil dazu verkünden, ob und in welchen Grenzen PKK-Unterstützern Asyl verwehrt werden kann. (po.)