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Köln, 11. Januar 1999

Presseinformation

Landesgeschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen in Düsseldorf besetzt
BesetzerInnen fordern Freiheit für die kurdischen Flüchtlinge Hasan Ay und  Mustafa Tayfun!

Über hundert illegalisierte kurdische Flüchtlinge haben heute morgen aus  Solidarität  mit dem Hungerstreik kurdischer Flüchtlinge im Abschiebeknast  Büren gemeinsam mit AktivistInnen der Kampagne „Kein Mensch ist illegal“  die Landesgeschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen in Düsseldorf besetzt.  Ihre Forderungen lauten: Keine Abschiebung von Hasan Ay und Mustafa  Tayfun! Bleiberecht für kurdische Flüchtlinge aus der Türkei!  Seit dem 7. Januar  befinden sich die beiden kurdische Flüchtlinge, die  sich mit ihren Familien seit Monaten am Wanderkirchenasyl in NRW beteiligt  hatten, im Abschiebeknast Büren im Hungerstreik. Hasan  Ay und Mustafa  Tayfun sollen  in die Türkei abgeschoben werden, obwohl ihnen dort weitere  Verfolgung droht. Dem Hungerstreik haben sich inzwischen 10 weitere  kurdische Flüchtlinge in der Abschiebehaftanstalt angeschlossen.   Gemeinsam  fordern sie: Stoppt die Abschiebungen in die Türkei!  Hasan Ay  war 1992 mit seiner Frau nach Deutschland geflohen, nachdem er  in der Türkei mehrfach verhaftet worden war. Sein Asylantrag wurde  abgelehnt, obwohl er sich auch im Exil politisch betätigte.  Er ist   Kriegsdienstverweigerer und gab dies den türkischen Behörden bekannt. Ay  beteiligte sich auch an öffentlichen Aktionen kurdischer  Kriegdienstverweigerer, zuletzt am Antikriegstag 1998 vor dem  Generalkonsulat der Türkei in Köln.  Aus Angst vor einer Rückkehr in die  Türkei nahm er seit März vergangenen  Jahres mit seiner Familie am  Wanderkirchenasyl in NRW teil und hatte in einer Dortmunder  Kirchengemeinde Zuflucht gefunden.
Mustafa Tayfuns Familie floh 1992 nach Deutschland nachdem sein Vater und  der ältere Bruder 14 Tage lang in einer Polizeistation festgehalten,  geschlagen und mit Elektroschocks gefoltert worden waren. Ihr Asylantrag  wurde mit der bemerkenswerten Begründung abgelehnt: „Eine unmenschliche  Behandlung wie die Folter als solche ist nach Wortlaut und Sinn des  Grundrechts nicht asylerheblich. ... da Mißhandlungen in Polizeigewahrsam  zur Gewinnung von Geständnissen allgemein verbreitet ist“. Mustafa Tayfun  selbst war damals 13 Jahre alt und ist aufgrund einer Polio-Erkrankung  körperbehindert und auf fremde Hilfe angewiesen.  Da dies in der Türkei  nicht gewährleistet ist, stellt eine Abschiebung für ihn eine unzumutbare  humanitäre Härte dar.
Hasan Ay und Mustafa Tayfun müssen bei einer Abschiebung in die Türkei  auch wegen ihres exilpolitischen Engagements und der Beteiligung am  Wanderkirchenasyl mit weiterer Verfolgung, Haft und sogar Folter rechnen.   Hasan Ay drohen wegen seiner Kriegsdienstverweigerung mehrere Jahre Haft  in einem Militärgefängnis.