YAHOO Montag, 4. Januar 1999, 12:51 Uhr

PKK-Führungskader wegen zweier Brandanschläge angeklagt

Generalbundesanwalt legt Kurden Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

Karlsruhe/Düsseldorf (AP) Wegen der Brandanschläge auf zwei türkische Reisebüros in Dortmund hat der Generalbundesanwalt beim Oberlandesgericht Düsseldorf
Anklage gegen einen 36jährigen mutmaßlichen Führungskader der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK erhoben. In der am Montag in Karlsruhe
veröffentlichten Anklageschrift wird dem Kurden die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchte schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung zur
Last gelegt. Auf die Auslieferung des PKK-Führers Abdulah Öcalan durch Italien hatte die Bundesregierung dagegen im vergangenen Jahr verzichtet.

Nach den Ermittlungen der Behörden hatte die Europäische Frontzentrale der PKK im November 1993 eine ganze Anschlagsssrie befohlen, bei der mehr als 200
Täter zeitgleich Anschläge auf 59 türkische Reisebüros, Banken und konsularische Vertretungen verübten. Als Leiter des PKK-Gebiets Dortmund habe der
Angeschuldigte die terroristischen Aktivitäten der Organisation mitgetragen, selbst zwei Reisebüros in Dortmund als Tatobjekte ausgesucht und die Anschläge
angeordnet, betonte der Generalbundesanwalt. Die Täter zerstörten damals mit Hämmern und Äxten das Inventar und zündeten Molotowcocktails. Es entstand ein
Sachschaden von über 50.000 Mark.

Das nun zu erwartende Düsseldorfer Verfahren ist ein kleiner Stein in der Aufarbeitung dieser Anschlagsserie. Doch gelten die Verfahren politisch als nicht
unproblematisch. Schließlich befindet sich der mutmaßliche Initiator der Anschläge, PKK-Chef Öcalan, zur Zeit nicht zuletzt deshalb auf freiem Fuß, weil die
Bundesregierung nach seiner Flucht nach Italien auf ein Auslieferungsersuchen verzichtete. Außerdem wird die PKK seit 1998 aufgrund des von ihr ausgesprochenen
Gewaltverzichtes in Deutschland nur noch als kriminelle Vereinigung verfolgt. Doch gilt dies nicht rückwirkend für zuvor begangene Anschläge.