Frankfurter Rundschau, 28.12.2000

Süssmuth setzt Akzent für Asyl

CDU-Politikerin plädiert für beschleunigte Verfahren

BADEN-BADEN, 27. Dezember (epd). Die CDU-Politikerin Rita Süssmuth hat dazu aufgefordert, die Asylverfahren zu beschleunigen. Dies sei eine humane Verpflichtung, sagte die Vorsitzende der Einwanderungskommission der Bundesregierung am Mittwoch im Südwestrundfunk in Baden-Baden. In der Kommission werde gegenwärtig darüber diskutiert, die Asylverfahren zu straffen. Wenn man abgelehnte Asylbewerber nach jahrelangen Verfahren wieder in ihr Herkunftsland zurückschicke, mache man diese gleichsam zu Heimatlosen, sagte die CDU-Politikerin: "Denn sie sind bei uns nicht mehr zu Hause und dort nicht zu Hause." Über eine Gestaltung des Asylrechts insgesamt wolle sie nicht spekulieren, fügte Süssmuth hinzu. Sie setze darauf, dass eine Änderung im Sinne der deutschen Rechtskultur geschehe. Rechtsschutz und humanitärer Schutz müssten gewährleistet sein. In der Zuwanderungspolitik insgesamt seien mehr Anstrengungen zur Integration in der Bevölkerung notwendig.

Seit der Anwerbezeit Ende der 50er Jahre hätten die Deutschen gut mit Ausländern gelebt, sagte Süssmuth weiter. Gegenwärtig mache eine Minderheit den Zugewanderten Angst. Es sei zum einen die Aufgabe der Politik, deutlich dagegen zu halten. Zum anderen sei es auch die Aufgabe der Menschen vor Ort, mit ihren ausländischen Bürgern zu leben.

EU richtet Datenbank ein

BERLIN (dpa/ap). Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegal eingereisten Ausländern sollen europaweit verglichen werden. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, trat eine entsprechende Verordnung in Kraft, die in allen Mitgliedsstaaten der EU gilt. Das technische System namens Eurodac soll in zwei Jahren einsatzbereit sein. Innenminister Otto Schily (SPD) wertete dies als einen wichtigen Baustein für ein harmonisiertes Asylrecht. Mit einem europaweiten Vergleich kann über die Datei festgestellt werden, ob ein Asylbewerber schon in einem anderen Mitgliedsstaat einen Antrag gestellt hat und über welches EU-Land er möglicherweise illegal einreiste. Auch könne verhindert werden, dass Asylsuchende in mehreren Staaten Verfahren betreiben.