Weser Kurier 23.12.2000

Nach Abschiebung wieder im Land

Doch noch als Flüchtlinge anerkannt

Hannover (ap). Zwei junge Kurdinnen, die im April aus Niedersachsen in die Türkei abgeschoben und erst danach als Flüchtlinge anerkannt wurden, sind am Donnerstagabend nach Hannover zurückgekehrt. Die beiden Schwestern im Alter von 20 und 21 Jahren seien die ersten Flüchtlinge, denen nach der Abschiebung aus Deutschland in Abwesenheit das Recht auf Asyl zuerkannt worden sei, sagte gestern der Sprecher des niedersächsischen Flüchtlingsrates, Kai Weber. Die jungen Frauen seien in der Türkei zwei Mal festgenommen und während mehrtägiger Verhöre durch Schläge misshandelt und sexuell gedemütigt worden, sagte Weber weiter. Auf ihre Gefährdung durch die angebliche Zugehörigkeit ihrer Brüder zur extremistischen PKK hätten die Schwestern sowohl in ihrem ersten Asylverfahren als auch in einem Folgeverfahren kurz vor ihrer Abschiebung hingewiesen. In dem Folgeverfahren sei ein Schreiben eines türkischen Rechtsanwaltes, das vor der Gefährdung der Frauen gewarnt habe, vom Zirndorfer Bundesamt als Fälschung eingestuft worden. Auch das Verwaltungsgericht Hannover habe eine Aussetzung der Abschiebung bis zum Abschluss des Folgeverfahrens abgelehnt, dann aber die beiden Frauen im September in Abwesenheit doch noch anerkannt.