Frankfurter Rundschau, 21.12.2000

Asylurteil

Lordrichter: Deutschland ist kein sicherer Drittstaat

LONDON, 20. Dezember (afp/D). Großbritannien darf nach einer Entscheidung seiner Lordrichter keine Asylbewerber mehr nach Deutschland und Frankreich ausweisen. Ihnen drohe sonst eine Abschiebung in ihre Heimatländer, aus denen sie geflohen waren, hieß es am Dienstag in der Begründung der obersten britischen Rechtsinstanz in London.

Deutschland und Frankreich seien "unsichere" Drittstaaten, denn ihre Interpretation der Genfer Flüchtlingskonvention weiche von der des Inselstaates ab, erklärte das Oberste Gericht in London. Paris und Berlin gewähren nur Menschen Asyl, die in ihrer Heimat staatlicher Verfolgung ausgesetzt waren. Großbritannien erkennt hingegen auch andere, nichtstaatliche Formen der Verfolgung an.