Frankfurter Rundschau, 21.12.2000

Abgeschobene Kurdinnen dürfen wieder einreisen

Amt hielt Anwaltsbrief für Fälschung / Frauen waren aber tatsächlich Verfolgung ausgesetzt

Von Vera Gaserow

BERLIN, 20. Dezember. Zwei im April in die Türkei abgeschobene Kurdinnen dürfen am heutigen Donnerstag zurück nach Deutschland kommen. Nach ihrer Abschiebung hatte sich bewahrheitet, dass sie wegen vermeintlicher Unterstützung der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK politischer Verfolgung ausgesetzt waren. Dokumente, die darauf hingewiesen hatten, hatte das Asylbundesamt zuvor als Fälschung eingestuft.

Ein Rechtsanwalt aus der Türkei hatte mit Blick auf eine drohende Abschiebung der 20- und 21-jährigen Schwestern davor gewarnt, dass beiden ein Verfahren vor einem türkischen Staatssicherheitsgericht bevorstehe. Dieses Anwaltsschreiben sei auf einer dermaßen defekten Schreibmaschine verfasst worden, dass es nicht echt sein könne, hatte jedoch das Asylbundesamt geurteilt. Die Stempel auf den Dokumenten ähnelten denen einer "Kinderpost", befand zunächst auch das Verwaltungsgericht Hannover in einem Eilverfahren. Da die beiden Frauen in einem früheren Asylverfahren unechte Dokumente vorgelegt hätten, könne man auch den jetzt vorgelegten schriftlichen Warnungen keinen Glauben schenken.

Die Schwestern wurden abgeschoben. Doch kurz nach ihrer Ankunft in der Türkei trat genau das ein, wovor die vermeintlich gefälschten Dokumente gewarnt hatten: Beide Frauen wurden auf Grund der Aussage eines abtrünnigen PKK-Anhängers der Staatsanwaltschaft vorgeführt und dort nach ihren eigenen Angaben unter Schlägen verhört.

Während sich beide Frauen seit dem Verhör in der Türkei versteckt hielten, prüfte in Deutschland das Verwaltungsgericht Hannover ihren Asylantrag erneut. Das Ergebnis: Fünf Monate nach ihrer Abschiebung wurden die Schwestern rechtskräftig als asylberechtigt anerkannt. In Absprache mit dem niedersächsischen Innenministerium und dem Bundesinnenministerium erhielten sie jetzt eine Genehmigung zur Wiedereinreise in die Bundesrepublik. Wer die Kosten für ihre vorschnelle Abschiebung und ihre Rückkehr tragen muss, ist bislang noch ungeklärt.

Assyrischer Priester angeklagt

GÖTTINGEN (epd). Die Gesellschaft für bedrohte Völker setzt sich für einen Priester syrisch-orthodoxen Glaubens ein, der in der Türkei wegen Aufhetzung zum Rassenhass angeklagt wurde. Der assyrische Geistliche stehe nur deshalb vor Gericht, weil er in einem Zeitungsinterview "historische Fakten" wie den Völkermord an Armeniern und assyrischen Christen benannt habe, sagte der Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation, Tilman Zülch, am Mittwoch in Göttingen. Der Priester habe erklärt, die Armenier und assyrischen Christen seien um die Wende zum 20. Jahrhundert in der Türkei "in Scharen ermordet" worden. Dem Angeklagten drohe eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren.