yeni gündem, 18.12.2000


60. Tag: Der Tod kann jederzeit eintreffen

Faruk Aktas / Istanbul.
Zu Beginn des 60. Tages des Todesfasten verschlechtert sich der Gesundheitszustand der ersten Gruppe zunehmend. Experten machen darauf aufmerksam, dass mit dem Eintreten von Bewusstseinsstörungen und Bettlägerigkeit die Grenze zum Tod erreicht ist und jeden Moment ungewollte Nachrichten eintreffen können. Die Gefangenen lehnen auch im Falle der Bewusslosigkeit jeden medizinischen Eingriff ab.
Beim Todesfasten von 1996 kam die erste tragische Nachricht am 62. Tag. Die erste Gruppe Todesfastender, bestehend aus 78 Menschen, tritt heute in den 60. Tag. Wie bekannt wurde, ist aus dieser Gruppe vor allem der Zustand von Sevgi Erdogan in Usak sehr kritisch, desweiteren von Mesut Örs in Bursa und von Ahmet Ibili, Zeynep Arikan und Ergül Acer in Ümraniye. In der Gruppe, die das Todesfasten drei Tage später begonnen hat, befinden sich 249 Menschen. Der 60. Tag wird aus medizinischer Sicht als letzte Phase betrachtet.
Wie aus einem vielseitigen Bericht des Türkischen Ärztebundes und der Istanbuler Ärztekammer hervorgeht, gilt der 60. Tag als Todesgrenze: "Starkes Ansteigen der Schmerzen, Übergeben und Übelkeit, Schläfrigkeit, Trübung des Sehvermögens, Reaktionsstörungen, langsame Bewusstseinstörungen und Bettlägerigkeit" treten ein. Die Experten weisen darauf hin, dass diese Phase eine sehr schnelle ist und nach vorübergehender Bewusstlosigkeit und Koma der Tod innerhalb von ein bis zwei Stunden eintreten kann. Prof.Dr. Taner Gören, Leitungsmitglied der Istanbuler Ärztekammer, macht darauf aufmerksam, dass selbst im Falle der Beendigung des Todesfastens nach diesem Zeitpunkt ernsthafte Behinderungen zurückbleiben können und weist darauf hin, wie wichtig die richtige Ernährung nach der Aktion ist. Die Ärztekammer hat zum Thema Ernährung eine Delegation zusammengestellt, die an einem Ernährungsprogramm nach Beendigung des Todesfastens arbeitet. (...) In einem Bericht über den Besuch einer von der Ärztekammer beauftragten Ärztedelegation in den Gefängnissen Bayrampasa und Ümraniye sagt Prof.Dr. Gören: "Schon früher sind wir (...) zweimal in die Gefängnisse gegangen und haben die Gefangenen untersucht. Die Gefangenen liessen mitteilen, dass sie eine Behandlung keinesfalls akzeptieren werden. Diesbezüglich haben wir Formulare ausgefüllt. In diesen Formularen wird festgehalten, dass die Gefangenen eine Behandlung selbst im Falle eintretender Bewusstlosigkeit ablehnen. Als Ärzte sind wir wiedergekommen, um festzustellen, ob sich ihre Haltung geändert hat und um sie medizinisch zu behandeln. Sie lehnen jedoch eine Behandlung nach wie vor ab." (...)