Berliner Zeitung, 09.12.2000

Flüchtlingsberater verklagen Polizei

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verfolgung eines Kurden

Marlies Emmerich

Die Polizisten, die vor zwei Wochen den 17-jährigen Kurden Davut K. in der Charlottenburger Beratungsstelle "Xenion" stellen wollten, müssen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde rechnen. Der Kurde war während des Einsatzes aus Angst vor Abschiebung aus einem Fenster gesprungen und schwer verletzt worden. Der junge Kurde wird im Benjamin Franklin Klinikum noch immer im künstlichen Koma gehalten. "Es ist das erste Mal, dass die Polizei mit gezogenen Waffen einen Flüchtling bis in eine Praxis verfolgt hat", sagt "Xenion"-Leiter Dietrich Koch. Der Anwalt von Koch, der Grünen-Politiker Wolfgang Wieland, begründet die Dienstaufsichtsbeschwerde mit der "Unverhältnismäßigkeit des Einsatzes". Ein Polizeisprecher bestätigte am Freitag, dass die Behörde ihrerseits an einer Anzeige gegen Koch festhalte - wegen Widerstandes und unterlassener Hilfeleistung. Der 17-Jährige sei mit einer gefälschten Umweltkarte der BVG gestellt worden und damit nach dem Gesetz als Straftäter zu behandeln.

Inzwischen ist laut Koch sicher, dass der Asylantrag des Kurden zu Unrecht abgelehnt worden ist. Alle vorgelegten, aber von den Behörden nicht berücksichtigten Dokumente seien echt. Den Unterlagen zufolge wurde der Jugendliche im Alter von 15 Jahren zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Unter Folter habe er sich bereit erklärt, für den Geheimdienst zu arbeiten und so seine Freilassung erreicht. Danach sei ihm die Flucht nach Deutschland gelungen.(mm.)