Die Presse (A), 6.12.2000

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Schöne Worte (noch) ohne Verbindlichkeit

Beim EU-Gipfel am Donnerstag und Freitag in Nizza wird eine Grundrechtscharta feierlich proklamiert werden - ein symbolischer Akt.

VON BENEDIKT KOMMENDA

WIEN. "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen." Mit diesen Worten beginnt der Text einer Grundrechtscharta für 370 Millionen Bürger der EU, die im Rahmen des Unionsgipfels am Donnerstag und Freitag in Nizza feierlich proklamiert werden soll. Den schönen Worten werden vorläufig jedoch keine Taten folgen: Die Charta ist unverbindlich, ihre 54 Artikel von der Würde des Menschen bis zum "Verbot des Mißbrauchs der Rechte" sind nicht einklagbar. Die Zeit ist dafür wohl noch nicht reif: Die Geschichte der Charta hat erst beim Kölner EU-Gipfel im Juni 1999 begonnen, als die Staats- und Regierungschefs auf Initiative des deutschen Außenministers Joschka Fischer ein Gremium zur Ausarbeitung des Grundrechtstextes einsetzten. Sehr rasch arbeitete der "Konvent" - 15 Beauftragte der Staats und Regierungschefs, 30 Mitglieder der nationalen Parlamente, 16 EU-Abgeordnete und ein Vertreter der Kommission - den Entwurf aus.

Grundrechte "sichtbarer"

Der Auftrag lautete, die Grundrechte "sichtbarer" zu machen. Dementsprechend beschränkten sich die Politiker und Experten unter Leitung des Verfassungsrechtlers und ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Roman Herzog im wesentlichen darauf, den Bestand an gemeinsamen Grundrechtstraditionen der Mitgliedstaaten und an europäischen Grundrechten zusammenzufassen. Der Satz von der Würde das Menschen etwa ist ein wörtliches Zitat aus dem Bonner Grundgesetz, die "Freiheitsrechte" (wie Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit, Achtung der Privatsphäre) und die "Justitiellen Rechte" (z. B. Recht auf ein unparteiisches Gericht) wurden aus der Europäischen Menschenrechtskonvention übernommen.

Erstmals finden sich in eine und demselben Dokument neben diesen klassischen Grundrechten auch soziale, wie das Recht auf Zugang zur Arbeitsvermittlung oder auf angemessene Arbeitsbedingungen. Bei diesen schon vom Ansatz her nur beschränkt judizierbaren Rechten (der liberale Staat kann zwar gute Rahmenbedingungen für die Arbeit sichern, aber nicht allen Jobs verschaffen) haben sich die Autoren besonders zurückgehalten: Das "Recht" auf soziale Sicherheit etwa wird von der Union ausdrücklich nur "nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten" anerkannt und geachtet. Worin bei dieser Nullaussage der Gewinn für den einzelnen liegen soll, bleibt im dunkeln. Originell ist die Charta hingegen dort, wo sie dem Bürger in einer Art Selbstverpflichtung der Union das "Recht auf eine gute Verwaltung" (mit Entscheidungen innerhalb angemessener Frist, Zugang zu den Akten usw.) einräumt. Das gab's bisher nicht.

Minderheitenschutz fehlt

Politisch sensible Themen wie der Schutz des ungeborenen Lebens oder spezielle Rechte ethnischer Minderheiten blieben hingegen ausgeklammert. Ob die Charta je verbindlich werden wird, ist ungewiß. Allgemein wird aber damit gerechnet, daß der EU-Gerichtshof sie - als Ausdruck des allgemeinen Grundrechts-Konsenses - anwenden wird, ohne die formelle Verbindlichkeit abzuwarten.

www.europarl.eu.int/charter/default-en.htm