Frankfurter Neue Presse, 5.12.2000

28 Monate Haft für Konsulatsbesetzer

Frankfurt. Haftstrafen bis zu zwei Jahren und vier Monaten gegen vier Türken kurdischer Herkunft hat das Landgericht Frankfurt gestern wegen der Besetzung des griechischen Generalkonsulats in der Zeppelinallee ausgesprochen.

Dem Urteil zu Folge hatten sich die Männer im Alter von 26 bis 38 Jahren als Mitläufer bei der Besetzung des Konsulats des Hausfriedens- und Landfriedensbruchs sowie der Sachbeschädigung schuldig gemacht. Das Generalkonsulat war am 16. Februar 1999 von einer etwa 30-köpfigen Gruppe von Kurden gewaltsam besetzt worden, am selben Tag drangen sie auch in das Staatliche Verkehrsbüro von Kenia in Frankfurt ein.

Drei der Angeklagten erhielten Haftstrafen von jeweils einem Jahr und einem Monat. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der vierte Angeklagte wurde zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Er war vorbestraft. Damit schlossen sich die Richter in beiden Fällen nicht den Forderungen der Staatsanwaltschaft an, die drei Mal 15 Monate und einmal 21 Monate gefordert hatte.

Die beiden Besetzungsaktionen waren nach Feststellung des Gerichts von der illegalen Kurden-Organisation PKK aus Protest gegen die damalige Festnahme des Kurdenführers Abdullah Öcalan in der griechischen Botschaft in Kenia organisiert worden. Die Polizei war zwar gewarnt und das Konsulat in Frankfurt rechtzeitig abgesichert - allerdings mit zu schwachen Kräften, die die Besetzer nicht am Eindringen in das Gebäude hindern konnten. Diese verschanzten sich dort und drohten mit Brandstiftung. Den im Konsulat angerichteten Sachschaden bezifferte die Anklage auf rund 50 000 Mark. Die Besetzungen wurden auf Grund einer Vereinbarung mit der Frankfurter Polizeiführung ohne Gewaltanwendung beendet.

Wegen der beiden Aktionen gab es bereits mehrere Prozesse in Frankfurt gegen Besetzer, die trotz des freien Abzugs ermittelt werden konnten. Die bisher höchsten Strafen sprach das Landgericht Frankfurt mit dreieinhalb Jahren Haft wegen der Konsulatsbesetzung und mit fünfeinhalb Jahren Haft wegen der mit Geiselnahme verbundenen Besetzung des kenianischen Verkehrsbüros aus.