web.de, 20.11.2000, 21:01

Öcalan-Anhörung vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

Ankara (AP) Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beginnt am (morgigen) Dienstag eine Anhörung über das türkische Todesurteil gegen den Führer der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), Abdullah Öcalan. Dabei wird das Straßburger Gericht Rechtsvertreter beider Seiten anhören und entscheiden, ob es den Fall annimmt. Öcalans Verteidiger wenden gegen das Urteil ein, der PKK-Chef sei im Februar 1999 unrechtmäßig aus Kenia entführt worden und habe in der Türkei keine faire Gerichtsverhandlung gehabt. Der PKK-Führer wurde im Juni 1999 wegen Hochverrats zum Tod verurteilt.

Der Gerichtshof kann die Urteile nationaler Gerichte überstimmen, wenn sie der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen. Als Mitglied des Europarats muss Ankara die Urteile des Gerichts respektieren, hat dies aber in der Vergangenheit bereits einmal nicht getan. In der Türkei wurde seit 1984 kein Todesurteil mehr vollstreckt. Die EU hat bereits deutlich gemacht, dass eine Hinrichtung Öcalans den Aspirationen der Türkei auf einen Beitritt schaden werde.

Tausende Angehörige getöteter türkische Soldaten fordern von der Regierung in Ankara jedoch vehement die Vollstreckung des Urteils. Etwa 50 von ihnen wollen der Anhörung beiwohnen. Dem kurdischen Aufstand im Südosten der Türkei sind seit 1984 etwa 37.000 Menschen zum Opfer gefallen - davon etwa 27.000 PKK-Kämpfer, 5.000 unbeteiligte Bewohner von Südostanatolien und 5.000 türkische Soldaten.