Frankfurter Rundschau, 18.11.2000

Asylrecht

Bundesgericht schränkt Abschiebungen ein

BERLIN, 17. November (kna). Straffällig gewordene und nach Jugendstrafrecht verurteilte Asylbewerber können nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) auch im Fall einer schweren Straftat nicht abgeschoben werden. Alle Jugendstrafen fallen demnach nicht unter die Ausschlussvorschrift des Ausländergesetzes, die den Asylanspruch für bestimmte Straftäter aufhebt, wie das Gericht am Donnerstagabend in Berlin erläuterte (BVerwG 9 C 4.00, 5.00 und 6.00).

Mit diesem Urteil befasste sich der Erste Senat des Gerichts erstmals mit einer geänderten Bestimmung im Ausländergesetz über den Entzug von asylrechtlichem Abschiebungsschutz für Straftäter; die Änderung war aus Anlass der gewalttätigen Kurdenproteste im Frühjahr 1997 erfolgt. Seither entfällt der Abschiebungsschutz, wenn der Ausländer eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet und rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist.