web.de, 16.11.2000 21:27

Abschiebeschutz bei anerkannten Asylbewerbern kann entfallen
Bundesverwaltungsgericht: Schwere Straftaten Voraussetzung

Berlin (AP)

Der Abschiebeschutz bei anerkannten Asylbewerbern kann nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unter bestimmten Umständen entfallen. Das Gericht entschied am Donnerstag in Berlin, dass der Schutz entfällt, wenn der Betroffene als Erwachsener so schwere Straftaten begangen hat, dass er zu mindestens drei Jahren Haft verurteilt wurde. Diese Grenze gelte aber nicht für Täter, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden.

Das Urteil ist das erste auf der Grundlage einer 1997 geänderten Bestimmung über den Entzug des asylrechtlichen Abschiebeschutzes. Anlass waren gewalttätige Ausschreitungen von Kurden im gesamten Bundesgebiet im selben Jahr. Dem Gericht lagen drei Fälle vor, in denen die Vorinstanzen Abschiebeschutz gewährt hatten. Der Schutz wurde aber nur in den zwei Fällen bestätigt, in denen die Urteile nach dem Jugendstrafrecht ergangen waren. Fraglich war dagegen der Abschiebeschutz für einen Dritten, der als Erwachsener wegen Drogenhandels rechtskräftig zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden war. Das Bundesgericht gab den Fall zur Neuverhandlung an die Vorinstanz zurück. Es gelte der Grundsatz, dass der Abschiebeschutz für politisch Verfolgte entfalle, wenn der Ausländer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

(Aktenzeichen: BVerwG 9 c 4.00, 5.00 und 6.00)