Der Tagesspiegel, 8.11.2000

Besetzung des israelischen Generalkonsulats

Verteidiger will Israelis hören

Sechs Kurden wegen Besetzung des Generalkonsulats vor Gericht / Öffentlichkeit ausgeschlossen

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Was geschah wirklich am 17. Februar vergangenen Jahres im israelischen Generalkonsulat? Seit Dienstag stehen erstmalig sechs junge Kurden vor Gericht, die sich während der Besetzung des Konsulats durch Anhänger des Kurdenführers Öcalan im Inneren des Gebäudes aufhielten. Damals waren vier Kurden von israelischen Sicherheitskräften erschossen worden. Um die Vorgänge im Gebäude aufzuklären, will Rechtsanwalt Volker Ratzmann nun die beiden israelischen Konsulatsangehörigen als Zeugen laden lassen, die damals auf die Besetzer schossen.

Die sechs Kurden im Alter zwischen 17 und 21 Jahren, müssen sich nicht nur wegen Widerstandes und schweren Landfriedensbruches verantworten; die Staatsanwaltschaft legt ihnen auch Freiheitsberaubung zur Last. Laut Anklage sollen die sechs Beschuldigten zusammen mit rund 60 anderen Kurden gewaltsam auf das Gelände des Israelischen Generalkonsulats in der Schinkelstraße in Grunewald eingedrungen sein. Nachdem es den Angeschuldigten und anderen Personen gelungen war, in den Konsularbereich einzudringen, sollen sie durch Fußtritte und unter Einsatz von Schlagwerkzeugen Türen im Konsulat aufgebrochen und eine Konsulatsangestellte in ihre Gewalt gebracht haben. Anschließend sollen die Beschuldigten sich in einem Raum verbarrikadiert haben.

Die Verteidigung vertritt hingegen die Auffassung, dass die Angeklagten sich "aus Todesangst vor den wild um sich schießenden Sicherheitskräften" in dem Raum verschanzt hätten. Sie hätten keineswegs vorgehabt, Konsulatsangestellte einzusperren.

Als es zwischen der Kammer unter der Vorsitzenden Richterin Gabriele Eschenhagen und den Verteidigern zu Auseinandersetzungen hinsichtlich der Prozessorganisation kam, beantragte Staatsanwalt Krüger den Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Kammer gab dem Antrag unter Hinweis auf "allgemeine erzieherische Gründe" statt und will nun bis zum Ende unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandeln.

Im Zusammenhang mit den Protestaktionen von Kurden gegen die Inhaftierung ihres inzwischen in der Türkei zum Tode verurteilten Anführer Abdullah Öcalan sind in Berlin bisher mehrere Prozesse geführt worden. Für die Gewaltaktionen auf dem äußeren Gebiert der Botschaft gab es bisher für die Beteiligten Bewährungsstrafen bis zu zwei Jahren.

Der zunächst bis Dezember angesetzte Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt.