Frankfurter Rundschau, 1.11.2000

Flüchtlinge aus Kosovo dürfen länger bleiben

vs DÜSSELDORF, 31. Oktober. Berufstätige Bürgerkriegsflüchtlinge aus Kosovo dürfen nach einem Erlass des Düsseldorfer Innenministeriums bis zum 31. Juli 2001 in Nordrhein-Westfalen bleiben. Nach der bisher gültigen Rechtslage endete die Duldung dieser Menschen Ende Oktober.

Das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen begründete die Fristverlängerung mit organisatorischen Schwierigkeiten, die die ursprünglich vorgesehene "Rückführung" der Kosovaren bis zum Ende dieses Jahres nicht zulassen.

Voraussetzung für die verlängerte Duldung sind ein seit mindestens einem Jahr bestehendes Arbeitsverhältnis und die Zusage der Arbeitgeber, den Flüchtling bis zum Ausreisetermin weiter zu beschäftigen.