Frankfurter Rundschau, 11.10.2000

Justiz

Rechtsstreit um "Mehmet" geht in neue Runde

MÜNCHEN, 10. Oktober (ap). Der Fall "Mehmet" soll neu aufgerollt werden. Mehr als zehn Monate, nachdem das Verwaltungsgericht München die Abschiebung des jugendlichen Serienstraftäters in die Türkei für rechtens erklärte, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Berufung gegen das Urteil zugelassen. Der Fall sei rechtlich besonders schwierig, begründete der VGH am Dienstag seine Entscheidung.

Das Verwaltungsgericht habe sich in seinem Urteil vor allem auf die Vorschriften des Ausländergesetzes berufen, erklärte ein Gerichtssprecher. Berücksichtigt werden müssten aber auch der im Grundgesetz verankerte Schutz der Familie und die Europäische Menschenrechtskonvention. Auch werfe es rechtliche Probleme auf, dass "Mehmet" seinerzeit erst 14 Jahre alt gewesen sei.