Handelsblatt, 11.10.2000

Weitere Klagen gegen Türkei liegen vor

Menschenrechtsgerichthof verurteilt Türkei wegen schwerer Folter

afp STRAßBURG. Die Türkei ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erneut wegen schwerer Folter verurteilt worden. Die Regierung in Ankara sei außerdem für den Tod eines kurdischen Lehrers und engagierten Gewerkschafters zumindest mitverantwortlich, stellten die Straßburger Richter am Dienstag fest. Geklagt hatte die 47-jährige Witwe des Lehrers, der im Januar 1993 im überwiegend kurdisch bewohnten Südosten des Landes auf dem Weg zur Schule von unbekannten Tätern erschossen worden war. Die Regierung in Ankara wurde angewiesen, der Witwe fast 250 000 Mark an Schadenserstz zu zahlen. Da die türkische Justiz nach dem Mord zunächst keine Ermittlungen einleitete, wandte sich die Frau im November 1993 an den Straßburger Gerichtshof. Kurz danach wurde sie festgenommen und zehn Tage lang verhört. Dabei wurde sie nach eigenen Aussagen tagelang gefoltert. Außerdem hätten die Folterer gedroht, ihre Kinder ebenfalls zu misshandeln, berichtete die Frau. Die türkischen Behörden bestritten diese Vorwürfe. Experten des Gerichtshofs kamen nach Ermittlungen vor Ort jedoch zu dem Schluss, dass die Aussagen der Klägerin glaubwürdig sind.

Vor dem Straßburger Gerichtshof sind einem Sprecher zufolge noch mehrere Dutzend Klagen gegen die Türkei anhängig, die zumeist von Kurden eingereicht wurden. Die Türkei gehört zu den Mitgliedsländern des Europarats und zu den Unterzeichnern der Europäischen Menschenrechtskonvention. Damit sind die Straßburger Urteile für die Regierung in Ankara bindend.