taz Bremen 2.10.2000

Innensenator: Raus bei falscher Identität

Bremen (taz) - "Wer im Asylverfahren falsche Angaben zu Identität und Staatsangehörigkeit macht, muss ausreisen. Daran ändern auch hektische Aktivitäten von Rechtsanwälten nichts." Mit diesen Worten kommentierte Innensenator Bernt Schulte (CDU) eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Das hatte die Verfassungsbeschwerde einer libanesischen Familie nicht angenommen. Die Familie, die sich in Deutschland anfangs unter zwei Namen gemeldet hatte, wollte unter anderem Rechte ihrer hier geborenen Kinder geltend machen.