Neue Zürcher Zeitung (CH), 9.8.2000

Leichte Zunahme der Asylgesuche im Juli
1800 Rückführungen nach Kosovo


Bern, 8. Aug. (sda) Im Monat Juli haben in der Schweiz 1269 Personen ein Asylgesuch eingereicht. Dies sind 92 mehr als im Juni. Damit haben sich die Trends der Vormonate im Wesentlichen bestätigt. Wie das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) meldete, stehen den 1269 Asylgesuchen 5862 Abgänge gegenüber.

Die Bundesrepublik Jugoslawien liegt mit 236 Gesuchen und 13 Geburten während des Verfahrens weiter an der Spitze der Herkunftsländer. Es folgt die Türkei mit 125 Asylgesuchen, und an dritter Stelle liegt Iran mit 108 Gesuchen, 69 mehr als im Juni. Aus Bosnien-Herzegowina kamen 108 Asylsuchende (46 mehr als im Juni), aus Sri Lanka 68, aus dem Irak 59 (25 weniger als im Juni), aus Afghanistan 47 (20 mehr als im Juni), aus der Demokratischen Republik Kongo 46, aus Guinea 28, aus Algerien 27 und aus übrigen Nationen 404.

Im vergangenen Monat wurden die Gesuche von 2492 Personen erstinstanzlich erledigt. Die Zahl hängiger Asylgesuche nahm um 1156 auf 19 049 ab.

Im Rahmen des Rückkehrhilfeprogramms kehrten im Juli 2342 Personen nach Kosovo zurück. Seit dem 1. Juli 1999 wurden damit 29 859 Kosovo-Rückkehrer gezählt. Das BFF hatte festgelegt, dass im Juli mindestens 750 Personen, die sich nicht an dem Rückkehrhilfeprogramm beteiligten, nach Kosovo zurückzuführen seien. Effektiv verliessen 1811 Menschen, welche vor dem 1. Juli 1999 eingereist waren, die Schweiz. Das BFF schreibt dies der guten Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu.

Kritik an der Praxis einzelner Kantone (sda)
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kritisiert die unterschiedliche Praxis der Kantone bezüglich der Kosovo-Flüchtlinge. Die SFH hatte verlangt, dass zunächst Alleinstehende oder Familien, die bereits über eine Bleibe in Kosovo verfügen, zurückgeführt würden. Die Westschweizer Kantone hielten sich gut an diesen Grundsatz, sagte SFH-Sprecher Christian Levrat auf Anfrage der SDA. Der Kanton Zürich beispielsweise schaffe hingegen auch Personen zurück, die von der SFH als besonders gefährdet bezeichnet werden, so etwa Betagte, Kranke oder alleinerziehende Mütter ohne Beziehungsnetz. Kürzlich habe die SFH in letzter Minute die Ausschaffung einer Schwangeren verhindert, die einige Wochen vor der Niederkunft stand.