Frankfurter Rundschau, 2.8.2000

Kurden als PKK-Kader zu Haftstrafen verurteilt

BERLIN, 1. August (rtr/dpa). Das Berliner Kammergericht hat am Dienstag zwei Kurden als hochrangige Funktionäre der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK zu Gefängnisstrafen verurteilt. Gegen eine 28-jährige Kurdin aus Nordrhein-Westfalen wurde wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung eine Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verhängt. Gegen einen Kurden aus Berlin erging eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und illegalen Waffenbesitzes. Durch Aktivitäten der PKK sei die Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigt worden, hieß es im Urteil.

Demnach war die Frau bereits Mitte der 90er Jahre eine Verantwortliche der PKK-Frauenorganisation. Damals gab es im Bundesgebiet gewalttätige Ausschreitungen bei Demonstrationen und Brandanschläge der PKK. Deshalb sei sie als Angehörige einer terroristischen Vereinigung schuldig zu sprechen, urteilten die Richter. Im Fall des 43-jährigen Mitangeklagten ging das Gericht davon aus, dass er erst nach dem Gewaltverzicht der PKK in Deutschland im August 1996 als hoher Kader tätig wurde. Aufgabe beider Angeklagter sei die Beschaffung von falschen Pässen gewesen, hieß es. Die Angeklagten hatten vor Gericht Teilgeständnisse abgelegt.

Am heutigen Mittwoch beginnt vor dem Bremer Landgericht der Prozess gegen vier türkische Kurden wegen Doppelmordes. Ihnen wird die Tötung eines Paares kurdischer Abstammung vor knapp einem Jahr zur Last gelegt.