Frankfurter Rundschau 28.7.2000

Asyl

Kurde nach Abschiebung in Türkei verurteilt

rü FRANKFURT A. M., 28. Juli. Verhängnisvolle Schlappe des Bundesamtes zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge: Ein von der Behörde abgelehnter kurdischen Asylbewerber, der 1998 abgeschoben worden war, wurde im Mai in der Türkei zu mehr als zwölf Jahren Haft verurteilt. Jetzt erkannte ihn das Amt nachträglich als Flüchtling an, wie der Niedersächsische Flüchtlingsrat der FR mitteilte.

Ahmed Angay war nach Angaben des Flüchtlingsrates 1994 nach Deutschland gekommen und hatte vergeblich einen Asylantrag gestellt. 1998 wurde er abgeschoben, obwohl er sich nach eigenen Angaben stark exilpolitisch für die PKK engagiert hatte. Repressalien seien in der Türkei nicht zu befürchten, hatten die deutschen Entscheider erklärt. Just wegen seiner Aktivitäten im Ausland aber klagten ihn die türkischen Behörden im Dezember 1998 an. Wie aus einem Schreiben des Auswärtigen Amtes hervorgeht, ist Angay am 10. Mai zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Das Bundesamt zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zog am 20. Juli Konsequenzen: Es hob seinen Ablehnungsbescheid von 1998 auf und erkannte den Kurden als Konventionsflüchtling nach Paragraf 51 Ausländergesetz an. "Im Falle einer Rückkehr in die Türkei", so die verspätete Begründung, wäre er "mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt".