Badische Zeitung, 27.7.2000

OVG-Urteil aufgehoben

Folter ist immer ein Asylgrund

BERLIN (cra). Wenn Foltermethoden zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden, kann dies Asylansprüche begründen. Mit dieser Klarstellung hob das Berliner Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster auf. Der Kläger - ein Tamile - hatte geltend gemacht, er sei vor seiner Flucht inhaftiert und dabei misshandelt worden. Die nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte lehnten sein Asylgesuch dennoch ab - unter Berufung auf ein früheres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Danach waren staatliche Maßnahmen bei der Terrorismusbekämpfung nicht als "politische Verfolgung" zu beurteilen.