taz 21.7.2000

Sofortige Abschiebung

Ein Ausländer, der eine Scheinehe eingegangen ist, um sich ein Aufenthaltsrechtzu sichern, darf sofort abgeschoben werden. Diesen Beschluss fällte das OVG Rheinland-Pfalz. Diese Sanktion soll andere Ausländer von der Nachahmung abhalten. (Az. 10 B 10645/00) (dpa)