Frankfurter Rundschau, 12.7.2000

Straßburg verurteilt Türkei wegen Folter

STRASSBURG / ISTANBUL, 11. Juli (afp/dpa). Die Türkei muss einem Mitglied der linksradikalen Partei "Revolutionärer Weg", das von der Polizei schwer gefoltert wurde, Schadensersatz in Höhe von umgerechnet 60 000 Mark zahlen. Dies verfügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag. In dem Urteil werden der Türkei "Folter" sowie "unmenschliche und entwürdigende Behandlung" vorgeworfen. Der Kläger war 1992 von einer Anti-Terror-Brigade der Istanbuler Polizei festgenommen worden. Er blieb 16 Tage in Gewahrsam, bis er in ein Gefängnis gebracht wurde. Der Mann beschuldigt die Polizei, ihn schwer misshandelt zu haben. Ein Arzt stellte zahlreiche Wunden fest. Dennoch wurde die Strafanzeige zu den Akten gelegt. "Mehr als acht Jahre nach dem Vorfall, scheinen die Ermittlungen zu keinem Ergebnis geführt zu haben", rügte Straßburg. Der 31-Jährige sitzte noch in Untersuchungshaft.

Nach Angaben der Kinderrechts-Kommission der Anwaltskammer im südostanatolischen Diyarbakir wurden im vergangenen Jahr 222 Kindern vor dem Staatssicherheitsgericht in Diyarbakir der Prozess gemacht. Damit verstoße die Türkei gegen einen Vertrag der UN.