Bocholter-Borkener Volksblatt (Online-Dienst), 01.07.2000

Europäischer Name für Kinder muslimischer Eltern unzulässig

Türkisches Recht gilt in Deutschland

Erfurt (dpa). Kinder muslimischer Eltern mit türkischem Pass können nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt in Deutschland keinen Vornamen tragen, der türkischem Recht widerspricht.

Der von türkischen Eltern gewählte Vorname "Kristina" für ihre Tochter wurde von dem Gericht für unwirksam erklärt. Die Namensgebung richte sich nach der Staatsangehörigkeit der Betroffenen und unterliege damit dem Recht des jeweiligen Landes, sagte der Präsident des Amtsgerichtes Erfurt, Rudolf Lass, am Freitag der dpa. In dem Fall (Az 15 UR III 15/00) ging es um ein 1996 im thüringischen Friedrichroda geborenes Mädchen.

Der Name Kristina wurde in Friedrichroda im Geburtsregister eingetragen, später aber mit dem Vermerk "unzulässig" versehen, nachdem das türkische Konsulat die Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern mit dem Hinweis verweigert hatte, Kristina sei in der Türkei nicht zulässig. Dagegen gingen die Eltern vor. Der Auffassung des Konsulats habe sich auch das Thüringer Landesverwaltungsamt nach Prüfung angeschlossen, sagte Lass. Er bestätigte damit einen Bericht der "Thüringer Allgemeine" (Freitagsausgabe).

Der Beschluss des Gerichtes ist noch nicht rechtskräftig, weil er den Eltern, die mit unbekanntem Aufenthaltsort verzogen seien, bisher nicht zugestellt werden konnte.