Südwest Presse, 01. Juli 2000

PKK

Verbot ausgeweitet

Karlsruhe. Wer Spenden für die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) sammelt oder deren Propagandamaterial verkauft, macht sich strafbar. Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte gestern, dass dies gegen das Verbot der Organisation verstoße und zu ahnden ist. Die Beschwerde eines Kurden gegen seine Bewährungsstrafe lehnte das Gericht ab (Az.: 2 BvR 566/00). dpa