Frankfurter Rundschau, 29.06.2000

Nordrhein-Westfalen

Gericht lehnt Einbürgerung von PKK-Sympathisant ab

HAMM, 28. Juni (ap). Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Hamm hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Einbürgerung eines Sympathisanten der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK abgelehnt. Der Asylberechtigte Kurde aus der Türkei habe in Deutschland Publikationen der PKK erteilt und an Veranstaltungen der Organisation teilgenommen. Daher sei die Ablehnung der Einbürgerung auch unter Würdigung seiner Stellung als anerkannter Flüchtling nicht zu beanstanden, befanden die Richter. Bei einem PKK-Sympathisanten sei das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik nicht zu erkennen.