Neue Zürcher Zeitung, 28.06.2000 Nr.148

Der Strassburger Gerichtshof verurteilt die Türkei

Zwei schwere Fälle von Folterungen

Strassburg, 27. Juni. (dpa) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat am Dienstag die Türkei verurteilt. Die Angehörigen von zwei von der Polizei gefolterten kurdischen Opfern erhalten umgerechnet rund 260 000 beziehungsweise 183 000 Franken Entschädigung. Die Fälle betrafen einen 58-jährigen und einen 50-jährigen Türken kurdischer Abstammung, die 1992 wegen angeblicher Zugehörigkeit zur verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) von der Polizei festgenommen und gefoltert worden waren. Der ältere erlag seinen Verletzungen, der jüngere wurde lebensgefährlich verletzt.