junge Welt, 26.06.2000

Nein zur Todesstrafe

25 000 Kurden demonstrierten in Düsseldorf friedlich für PKK-Chef Abdullah Öcalan

In Düsseldorf haben 25 000 Kurden aus Westeuropa am Sonnabend in einer friedlichen Demonstration die Aufhebung des Todesurteils gegen den PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan verlangt. Öcalan war im Juni vergangenen Jahres wegen Separatismus und Hochverrats zum Tode verurteilt worden. Das oberste türkische Gericht bestätigte den Richterspruch im November. Im Januar dieses Jahres setzte die Regierung in Ankara die Hinrichtung Öcalans vorläufig aus. Auf Transparenten und in Sprechchören forderten die Demonstranten die Freilassung des seit über einem Jahr in der Türkei inhaftierten Öcalan sowie eine friedliche Lösung des Kurden-Konflikts. »Nein zur Todesstrafe - Frieden jetzt - Freiheit für Öcalan«, hieß es auf Spruchbändern. Zugleich wurde verlangt: »Europa muß sich der Kurdenproblematik stellen.«

An dem Demonstrationszug und einer anschließenden Großkundgebung im Düsseldorfer Rheinpark beteiligten sich Kurden aus dem gesamten Bundesgebiet, aus den Benelux- Ländern, der Schweiz und Skandinavien. Viele Frauen trugen traditionelle, farbenfrohe Volkstrachten. Auf gelben Fahnen zeigten Hunderte Demonstranten das Porträt Öcalans. Frauen und Kinder trugen an der Spitze eines Protestzuges ein rund 40 Quadratmeter großes, handgemaltes Konterfei des PKK- Chefs.

In einer Bilanz sagte ein Polizeisprecher, es habe keine Zwischenfälle gegeben. Zwar hätten Demonstranten vereinzelt Fahnen der verbotenen Organisationen gezeigt, doch hätten sich die Beamten entschlossen, nicht wie in den Jahren zuvor unmittelbar einzuschreiten. Zudem wurden Fahnen auf Zuruf der Polizei auch wieder eingerollt. Wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz seien aber 26 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die Verkehrsbeeinträchtigungen durch die in 360 Bussen, mit Personenwagen und in Zügen angereisten Demonstranten hätten sich in Grenzen gehalten.

Die Stadt Düsseldorf hatte mit Blick auf mehrere zeitgleiche Großveranstaltungen ein Verbot oder eine Verschiebung der Kurden-Demonstration erreichen wollen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verweigerte jedoch die von der Stadt beantragte Einstweilige Anordnung mit dem Argument, die zwischen Polizei und Veranstaltern vereinbarten Wege und der Kundgebungsort am Rande der Innenstadt entsprächen allen Sicherheitsanforderungen.

(ddp/jW)