news.ch, 13. Juni 2000 / 15:41:06

Bundesrat hebt einjähriges Arbeitsverbot für Asylsuchende auf

Ab 1. September Rückkehr zur Normalität

Bern - Der Bundesrat kehrt beim Arbeitsverbot für Aslysuchende und vorläufig Aufgenommene zum courant normal zurück. Anstelle eines einjährigen Arbeitsverbotes gilt ab 1. September wieder ein Verbot von drei bis sechs Monaten. Der Bundesrat hatte das verlängerte Arbeitsverbot als befristete Massnahme per 1. September 1999 erlassen, um eine «Arbeitsmigration über den Asylweg» zu verhindern. Ab 1. September 2000 gilt wieder die vorgängige Regelung: Asylsuchende dürfen während dreier Monate und vorläufig Aufgenommene während sechs Monaten nicht arbeiten. «Die Situation hat sich beruhigt», erklärte Justizministerin Ruth Metzler am Dienstag in der Fragestunde des Nationalrates. Gegenwärtig sinke der Bestand von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Weiterführung des verlängerten Arbeitsverbots seien heute nicht mehr gegeben. Zur Wirkung des Arbeitsverbotes könne neun Monate nach dem Bundesratsbeschluss noch keine definitive Bilanz gezogen werden. Der Beob achtungszeitraum sei zu kurz und die Migrationsbewegung zu komplex, um schlüssige Analysen durchführen zu können - «umso mehr, als sich das Arbeitsverbot in einem politischen Spannungsfeld präsentiert», wie Metzler sagte. Für die künftige Regelung verwies die Justizministerin auf den Bericht der Arbeitsgruppe «Finanzierung Asylwesen», zu dem noch nicht alle Kantone Stellung bezogen hätten. Bis Mitte Juli soll laut Metzler ein Bericht mit Anträgen vorliegen, so dass der Bundesrat im Herbst über die ersten Schritte für eine allfällige Teilrevision des Asylgesetzes entscheiden könne.

Hugo Remund (Quelle: sda)