Delmenhorster Kreiszeitung, 10.6.2000

"Antwort ist irreführend"

Medienbüro: Stadt kann Duldung gewähren

iwi Delmenhorst. Das Medienbüro für Menschenrechte (mfm), dessen Vorsitzender Peter Vogel dem "Aktionskomitee für Hasan" angehört, hat die Stellungnahme der Stadt zum Fall des 18-jährigen Kurden als "unzutreffend und grob irreführend" bezeichnet. Das Rathaus hatte erklärt, hinsichtlich einer Aufenthaltsduldung für Hasan Sevimli keinen Handlungsspielraum zu haben. Dem hält der Fachanwalt für Asylrecht bei mfm, Torsten Rückoldt, entgegen, jede Kommune habe im Rahmen des Ausländerrechts die Möglichkeit, einem Asylbewerber gegenüber die Duldung auszusprechen. Vor allem in dem vorliegenden Fall mache es Sinn, dass der Jugendliche seine Schul- und Berufsausbildung beenden dürfe und nicht ohne Abschluss in die Türkei zurück geschickt werde. Ausschlagebend ist laut Rückoldt allein, dass die Stadt die vorgetragenen Gründe für eine Duldung auch vor dem Hintergrund einer humanitären Verpflichtung akzeptiere. Das Medienbüro betont, dass das weitere Schicksal Sevimlis allein von der Haltung der örtlichen Behörden abhängig sei. Diese müssten bei ihrer Entscheidung auch berücksichtigen, dass ein Asylfolgeantrag für den jungen Kurden gestellt werde.