Frankfurter Rundschau, 7.6.2000

Amt soll schwangere Kurdin ohne Schutz geröntgt haben

stg BREMEN, 6. Juni. Ein Bremer Anwalt hat im Namen einer Kurdin Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen das Oldenburger Gesundheitsamt erstattet, weil die Behörde Asylbewerber geröntgt haben soll, ohne deren Unterleib durch Bleischürzen abzuschirmen. Nach Darstellung des Anwalts wurde die 36-Jährige zweimal ohne Schutz geröntgt, obwohl sie vermutet habe, schwanger zu sein. Nach erwiesener Schwangerschaft habe sie das Kind aus Angst vor Behinderung abtreiben lassen.

Ein Sprecher der Stadt bestätigte der FR, dass in Oldenburg wie in allen niedersächsischen Anlaufstellen für Asylbewerber Neuzugänge routinemäßig auf Tuberkulose untersucht würden; dabei würden aber "schon immer" Schutzumhänge benutzt. Der Anwalt behauptet dagegen, erst auf Betreiben eines externen Arztes habe das Amt im Februar solche Schürzen angeschafft. Nach Angaben der Stadt wird bei bekannter Schwangerschaft nicht geröntgt. Die Kurdin habe aber die Frage verneint, ob sie schwanger sei. Ihr Anwalt behauptet dagegen, sie sei gar nicht gefragt worden. Laut Gesundheitsamt wirken bei solchen Gesprächen meist keine Dolmetscher mit. Die Verständigung erfolge "über Englisch und zusätzlich Gestik".