taz 25.5.2000

Flüchtlingsrechte vereinheitlichen

BRÜSSEL dpa Für den Fall eines Massenzustroms von Flüchtlingen sollen die Mindestrechte für Flüchtlinge in den EU-Staaten vereinheitlicht werden. Der gestern verabschiedete Vorschlag der EU-Kommission sieht jedoch keine Quote für die Verteilung der Flüchtlinge über die EU-Staaten vor. Als Solidarausgleich sind Zahlungen aus einem EU-Flüchtlingsfonds für die Länder geplant, die eine große Zahl aufnehmen. Bei der Aufnahme soll das System der doppelten Freiwilligkeit vorliegen. Die Höchstdauer für den Flüchtlingsschutz soll zwei Jahre betragen.