Frankfurter Rundschau, 25.5.20000

Europäische Union

Keine Quoten für die Aufnahme von Flüchtlingen

BRÜSSEL, 24. Mai (dpa). Im Falle eines Massenzustroms von Flüchtlingen sollen die Schutz Suchenden in den EU-Mitgliedsländern einheitliche Mindestrechte haben. In dem am Mittwoch in Brüssel verabschiedeten neuen Vorschlag der EU-Kommission ist jedoch nicht vorgesehen, die Flüchtlinge nach Quoten über die Mitgliedsstaaten zu verteilen. Als Solidarausgleich sind lediglich Zahlungen aus einem EU-Flüchtlingsfonds für die Länder geplant, die eine besonders große Zahl aufnehmen. Deutschland, das in der Bosnien- und Kosovo-Krise die meisten Flüchtlinge aufgenommen hatte, hatte sich vergeblich für eine gerechtere Verteilung der Vertriebenen nach festen Quoten eingesetzt.

Laut Vorschlag soll der Schutz auf höchstens zwei Jahre begrenzt sein. Der Ministerrat soll feststellen, wann es sich um Massenflucht handelt und eine Asyl-Einzelfallprüfung nicht mehr möglich ist. Mindestrechte sollen sein: Ausstellung von Aufenthaltstiteln, angemessene Information, Zugang zur Beschäftigung, Unterbringung, Sozialleistungen, Zugang zu medizinischer Versorgung, Schulunterricht und das Recht, in der Familie zu leben.