Badische Zeitung, 20.5.2000

Arbeit für Asylbewerber Gut für die Integration

Wenn die Politik sich bewegt, dann kann dies zwei Gründe haben: sie wird getrieben oder sie handelt aus Einsicht. Der Vorstoß der Bundesregierung, das Arbeitsverbot für Asylbewerber aufzuheben, ist auf beides zurückzuführen. Denn längst wird die Rechtmäßigkeit dieses Verbotes auch von Gerichten bestritten. Demnächst wird der Fall eines in Freiburg lebenden Kosovaren vor dem Landessozialgericht verhandelt: Der Asylbewerber, der im Auftrag seines Arbeitgebers gegen das Arbeitsverbot geklagt hat, hat in erster Instanz Recht bekommen. Sein Arbeitgeber hat bereits angekündigt, zur Not bis vor das Verfassungsgericht zu gehen, um die Aufhebung des so genannten Blüm-Erlasses von 1997 zu erreichen. Darüber hinaus, und das scheint man auch in Berlin erkannt zu haben, haben sich die Verhältnisse geändert. Die Zahl der Asyl-Erstbewerber ist im vergangenen Jahr auf unter 100'000 gesunken, gleichzeitig fehlen in Deutschland längst nicht mehr nur Computerspezialisten, sondern auch Reinigungspersonal oder Pflegekräfte, Stellen bleiben unbesetzt, weil sich keine deutschen Arbeitnehmer finden. Die Aufhebung des Arbeitsverbotes hätte aber nicht nur den wirtschaftlichen Effekt, dass die Asylbewerber sich ihren Lebensunterhalt wieder selbst verdienen könnten. Es würde auch ihre Integration fördern. Politisch gesehen käme damit dem Stammtisch eines seiner wichtigsten Argumente abhanden.

Franz Schmider