web.de, 16.05.2000 12:25

Gebietsleiterin türkischer Extremistenorganisation angeklagt

Bundesanwaltschaft legt ihr Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung zur Last

Karlsruhe (AP)

Generalbundesanwalt Kay Nehm hat eine weitere Funktionärin der in Deutschland verbotenen türkischen Extremistenorganisation DHKP-C angeklagt. Wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag mitteilte, wird der 35-jährige türkischen Staatsangehörige Hüsniye S. vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt. Die Beschuldigte soll 1996 in Bremen und ab 1998 in Ulm örtliche Parteileiterin gewesen sein. Zu ihren Aufgaben soll unter anderen gehört haben, Spenden notfalls gewaltsam einzutreiben. Die Frau befindet sich in Haft.

Sie gehört nach den Ermittlungen zur Führungsgruppe des so genannten Karatas-Flügels der linksextremen Organisation Devrimci Sol. Diese wurde 1998 vom Bundesinnenministerium verboten. Die deutsche Führungsspitze der in fünf Regionen unterteilte Organisation soll nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit Brandanschläge auf türkische Einrichtungen angeordnet und sich teils bewaffnete Auseinandersetzungen mit dem verfeindeten Yagan-Flügel der Organisation geliefert haben. Im Februar vergangenen Jahres gab der Generalsekretär Dursun Karatas jedoch eine Erklärung ab, wonach die DHKP-C von weiteren Gewaltaktionen in Deutschland absehe.

Nach der Anklageerhebung durch die Bundesanwaltschaft muss nun das Hanseatische Oberlandesgericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.