Frankfurter Rundschau, 10.5.2000

Entschädigung für Kurden

STRASSBURG (dpa). Die Türkei muss den Angehörigen eines in Haft misshandelten und getöteten Kurden eine Entschädigung von etwa 125 500 Mark zahlen. So hat am Dienstag der europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt. Der Familienvater war 1992 festgenommen worden und nie wieder aufgetaucht.