Giessener Anzeiger, 9.5.2000

Vor der Abschiebung "abgetaucht

Kurdische Familie geflüchtet - Pfarrerin kritisiert hessische Regelung - 150 Fälle im Kreis

KREIS GIESSEN (kat). "Wir hatten gehofft, dass es ein gutes Ende nimmt", machte Ilse Staude, Pfarrerin in Staufenberg, ihrer Enttäuschung Luft. Doch auch der Arbeitskreis Asyl der Kirchengemeinde Kirchberg konnte der kurdischen Familie nicht helfen, so dass die Eltern mitsamt ihrer drei Kinder jetzt in die Illegalität abgetaucht seien, wie der Arbeitskreis in einer Presseerklärung mitteilten. Ihnen drohte nach den gesetztlichen Regelungen in Hessen die Abschiebung. Pfarrerin Staude hat die hessische Regelung scharf verurteilt.

Da die Frau erst 1995 nach Deutschland eingereist ist, fällt sie nicht unter die so genannte Altfallregelung. Diese besagt, dass Familien oder nicht eheliche Lebensgemeinschaft oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind vor dem 30. Juni 1993 eingereist sein müssen, um als Asylberechtigte zu gelten. Zur Zeit liegen beim Kreis Gießen 150 Anträge auf Altfallregelung vor. Kreispressesprecher Karl-Michael Stöppler sagte, dass, "wir uns nicht vorstellen können, dass diese Familie nichts von dieser Regelung gewusst hat ".