Frankfurter Rundschau, 9.5.2000

Milde Strafe für kurdische Besetzer von SPD-Zentrale

HAMBURG, 8. Mai (ap). Elf junge Kurden sind am Montag vom Landgericht Hamburg wegen der Besetzung der örtlichen SPD-Geschäftsstelle zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Die Anhänger der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) hatten am 17. Februar vergangenen Jahres das Kurt-Schumacher-Haus verwüstet und den 35-jährigen Kreisgeschäftsführer Dirk Sielmann stundenlang festgehalten. Durch einen Täter-Opfer-Ausgleich solle den Beteiligten Gelegenheit zur Wiedergutmachung gegeben werden, erklärte der Vorsitzende Richter Egbert Walk. Ein 23-jähriger Rädelsführer war bereits 1999 zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Der Richter wertete es als entlastend, dass die heute 17- bis 21-jährigen Kurden sich noch während der Besetzung bei Sielmann für den Schaden und auch dafür entschuldigt hätten, dass er festgehalten worden sei. "Keiner der Angeklagten hat sich eines Verbrechens schuldig gemacht." Vielmehr handle es sich "um eine spontane Aktion, die politisch motiviert war".

Der Richter begründete das trotz des Vorwurfs der Freiheitsberaubung und Nötigung verhängte milde Urteil damit, dass die Jugendlichen ursprünglich nur eine Presseerklärung gegen die in Kenia erfolgte Festnahme des PKK-Chefs Abdullah Öcalan hätten verlesen wollen, die Lage dann aber eskaliert sei. Außerdem seien alle Beschuldigten bis auf einen vorher nicht straffällig gewesen.