Wiesbadener Kurier, 8.5.2000

Fonds für Familie Akyüz

Der Wiesbadener Flüchtlingsrat hat einen Rechtshilfefonds für die kurdische Familie Akyüz eingerichtet. Wie berichtet genießt die elfköpfige Familie zur Zeit keinen legalen Aufenthaltsstatus mehr in der Bundesrepublik, das heißt, sie bekommt auch kein Geld mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ein Versuch, sie abzuschieben, war gescheitert, weil die Familie inzwischen untergetaucht ist. Der Anwalt der Familie, Uwe Remus, hat am 1. Mai Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Sollte auch diese scheitern, will er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen. Der Fonds soll dazu dienen, dass die Familie ihre Gerichts- und Anwaltskosten weiterhin bestreiten kann. In einem Spendenaufruf fordert der Flüchtlingsrat erneut ein Bleiberecht für die Familie und ein Visum für den in die Türkei abgeschobenen Vater.hol

Spenden unter dem Stichwort "Rechtshilfefonds-Akyüz" können auf das Konto 135135100 bei der Naspa eingezahlt werden. Bankleitzahl: 51050015.