Wiesbadener Kurier 28.04.2000

Familie kann abgeschoben werden

Vom 28.04.2000 WIESBADEN (hol) Die kurdische Familie Akyüz kann abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht hat gestern mehrere Eilanträge abgelehnt, die dies verhindern sollten. Eine Begründung soll nächste Woche folgen.

Anwalt Uwe Remus hatte wie berichtet erreichen wollen, dass neue Zeugen gehört werden, die die Aussagen von Abdulcabbar Akyüz stützen, der im Februar zum zweiten Mal in die Türkei abgeschoben worden war, und belegen, dass mehrere Familienmitglieder traumatisiert sind.

Wann Emine Akyüz und ihre Kinder abgeholt und ins Flugzeug gesetzt werden - theoretisch war das schon gestern möglich - dazu wollte sich der Leiter der Ausländerbehörde, Winnrich Tischel, gegenüber dem KURIER nicht äußern.

Anwalt Remus will Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Für den Fall dass das Bundesverfassungsgericht negativ entscheiden sollte, kündigt er eine Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an.