taz 19.4.2000

Familiennachzug

Die Pläne der EU

Der Familiennachzug von Ausländern aus Nicht-EU-Ländern soll europaweit einheitlich geregelt werden. Das Europaparlament berät zurzeit über einen Entwurf von EU-Kommissar Antonio Vitorino. Die vorgeschlagenen Regelungen würden eine deutliche Verbesserung für MigrantInnen bedeuten - vor allem im Vergleich zum bisher geltenden deutschen Ausländerrecht: So soll die Wartefrist auf höchstens ein Jahr verkürzt werden - in Deutschland haben Drittstaatler bisher erst nach bis zu acht Jahren Anspruch auf Nachzug von Ehepartnern und Kindern. Die Altersgrenze bei Kindern soll auf 18 Jahre erhöht werden, in Deutschland liegt sie bei 16 Jahren. Weitere Änderungen nach Vitorinos Vorschlag: Auch Verwandte in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten) sollen unter bestimmten Bedingungen nachkommen dürfen. Und Flüchtlinge sollen die gleichen Rechte erhalten.