web.de, 14.04.2000 14:38

Ausländerbeauftragte der Länder sehen Green Card skeptisch

Fehler der Gastarbeiter-Ära nicht wiederholen - Konferenz in Kiel

Kiel (AP)

Die Ausländerbeauftragten der Bundesländer stehen der von der Bundesregierung geplanten Green Card skeptisch gegenüber. Nach ihrer Konferenz am Freitag in Kiel erklärte der schleswig-holsteinische Beauftragte Helmut Frenz: «Wir wenden uns gegen eine ausschließlich am Arbeitsmarkt orientierte Politik, die nur die Fehler der Gastarbeiter-Ära wiederholt.» Der Beauftragte aus Baden-Württemberg, Andreas Knapp, sagte, im Grunde sei die Bezeichnung Green Card Etikettenschwindel.

Knapp erklärte, er sei enttäuscht, dass es noch kein Konzept zum Aufenthaltsstatus der Menschen gebe, lediglich die Seite des Arbeitsrechtes sei geklärt. Unklar sei auch, was mit den Familien geschehe. Die Green Card bedeute in Amerika schließlich, dass auch Aufenthalt und Status der Familie geregelt seien. Frenz betonte, es dürfe sich nicht wiederholen, «dass man Arbeitskräfte ruft und vergisst, dass es Menschen sind».

Die Beauftragten forderten in diesem Zusammenhang ein zukunftsorientiertes Einwanderungskonzept. Es müsse so gestaltet werden, dass damit eine Bleibeperspektive für die Zuwanderer und ihre Familien verbunden ist. Dazu gehöre auch ein Integrationskonzept, das die Menschen berücksichtige, die bereits als Migranten in Deutschland lebten. Asyl- und Flüchtlingsschutz seien grundgesetzlich beziehungsweise völkerrechtlich geregelte Verpflichtungen, deshalb sei die Diskussion darüber von der Zuwanderung zu trennen.

Außerdem forderten die Beauftragten, die es in jedem Bundesland außer Bayern gibt, eine flexible Härtefallregelung im Ausländergesetz. Die Erfahrung zeige, dass das geltende Regelwerk nicht ausreiche, um allen Besonderheiten eines Einzelfalles gerecht zu werden. «So lässt es das Ausländergesetz nicht einmal zu, dass offenkundige, für jedermann einsichtige humanitäre, soziale oder ökonomische Aspekte, die für einen weiteren Aufenthalt sprechen, bei der Entscheidung berücksichtigt werden», heißt es in dem Beschluss.

Sehr unzufrieden sei man mit dem geltenden Arbeitsgenehmigungsrecht und seinem bürokratischen Vollzug durch die Arbeitsämter, erklärte Knapp. Eine Reform sei nötig. Dazu gehöre dann der unbeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Menschen, die über ein gesichertes Aufenthaltsrecht verfügten. Als unerträglich bezeichneten die Beauftragten in ihrem Beschluss die übliche Praxis von Arbeitsämtern, ausländische Arbeitnehmer und hiesige Unternehmen für vier bis acht Wochen hinzuhalten. Soviel Zeit für die so genannte Vorrangprüfung sei unangemessen, meinte Knapp.