Frankfurter Rundschau 12.04.2000

Gericht verurteilt die Türkei

STRASSBURG (dpa). Die Türkei muss einer 34-Jährigen kurdischer Abstammung umgerechnet 4000 Mark Entschädigung zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Frau war 1994 wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft verhaftet und nach eigenen Angaben geschlagen worden. Die Justiz habe die Vorwürfe aber nicht geprüft und damit gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen, so das Gericht.