Frankfurter Rundschau, 29.3.2000

Straßburger Gerichtshof verurteilt Türkei wegen des Todes dreier Kurden

STRASSBURG, 28. März (afp). Nach dem gewaltsamen Tod dreier Kurden hat der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag die Türkei wegen "unmenschlicher und entwürdigender Behandlung" sowie Verletzung des Grundrechts auf Leben verurteilt. Die Regierung in Ankara wurde angewiesen, den Brüdern zweier Opfer, die in Straßburg geklagt hatten, eine Entschädigung von umgerechnet jeweils rund 56 000 Mark zu zahlen. Außerdem muss die türkische Regierung die Gerichtskosten übernehmen. Bei den Opfern handelte es sich um einen Arzt, einen Journalisten und einen Anwalt, der zugleich Mitglied einer Menschenrechtsorganisation war. Sie lebten alle im Südosten des Landes, wo sich Regierungstruppen und Kämpfer der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) jahrelang einen blutigen Bürgerkrieg lieferten. Der Journalist hatte 1992 nach mehreren Morddrohungen vergeblich Polizeischutz beantragt. Am 18. Februar 1993 wurde er von vier Männern erschossen. Drei Tage später verschwanden der Arzt, der als PKK-Sympathisant galt, und der Anwalt spurlos. Ihre Leichen wurden unter einer Brücke entdeckt. Laut Medienberichten und Zeugen standen hinter den Morden Mitglieder der türkischen Streitkräfte.