taz, 25.3.2000

aufruf von medico international und der taz

Für Transparenz von Rüstungexportvorhaben

FREIE SICHT AUF DUNKLE GESCHÄFTE Mitte Januar hat die Bundesregierung neue Grundsätze für einen restriktiveren Umgang mit deutschen Waffengeschäften verabschiedet. So erfreulich die Einbeziehung von Menschenrechts- und Entwicklungsklauseln ist, so unverständlich bleibt, dass Rüstungsexportentscheidungen auch künftig unter absoluter Geheimhaltung getroffen werden sollen.

Die weitreichende Bedeutung von Rüstungsexporten duldet keine Geheimhaltung. Im Grundgesetz Art. 26, Abs. 1 und 2 sind Rüstungstransfers explizit verboten und nur in begründeten Ausnahmefällen zu genehmigen. Schon wer Kriegswaffen herstellen will, muss nachweisen, dass sie nicht dem Geist der Präambel, dem Frieden in der Welt zu dienen, entgegenstehen. Dieser Nachweis ist öffentlich zu führen, auch um zu verhindern, dass Entscheidungen über Rüstungsexporte durch andere als öffentlich vertretene und vertretbare Gründe zustande kommen. Die Frage könnte spannend werden, ob auch nur eines der Rüstungsgeschäfte einer solchen öffentlichen Prozedur standhalten würde.

Ich/Wir fordern die Bundesregierung auf, der Öffentlichkeit vollständige Informationen über alle geplanten Waffenexporte zur Verfügung zu stellen und damit unverzüglich eine weitestgehende Transparenz der Entscheidungen über Rüstungsexporte zu gewährleisten. Dafür muss die Bundesregierung die erforderlichen rechtlichen Grundlagen schaffen.

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