ZAG antirassisitische Zeitung, Nr.31 "Gesundheit als Privileg" (1999)

Die Regierung hat gewechselt, die Politik ist dieselbe

Interview mit Frank Merkord, Sozialarbeiter im Behandlungszentrum für Folteropfer Berlin

Das Behandlungszentrum für Folteropfer Berlin (BZFO) entstand aus einer Initiative von Einzelpersonen, MedizinerInnen in den 80er Jahren, die sich mit der Rolle von ÄrztInnen während des Nationalsozialismus auseinandergesetzt hatten. Über das Thema Folgen des Holocaust stießen sie auf das Problem der Traumatisierung bei Folterüberlebenden, die als Flüchtlinge in die Bundesrepublik kommen. In Kooperation mit dem DRK wurde dann 1992 das jetzige Zentrum als ambulante Behandlungseinrichtung auf dem Gelände des Klinikum Westend ins Leben gerufen. Das BZFO bietet außerdem Weiterbildungsveranstaltungen an, Ergebnisse seiner Arbeit wurden veröffentlicht und es unterhält eine öffentlich zugängliche, spezialisierte Präsenz-Bibliothek.

Wie kommen die PatientInnen zu Euch in das Zentrum?

Die meisten Patienten kommen durch Weitervermittlung - zum Teil von PatienInnen, ansonsten durch Beratungsstellen, RechtsanwältInnen, ÄrztInnen, Krankenhäusern oder auch Behörden zu uns.

Wie ist das, wenn Ihr feststellt, daß jemand einer psychotherapeutischen Behandlung bedarf? Normalerweise muß eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse gewährleistet werden. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird eine medizinische Behandlung nur »bei akuter Krankheit und bei Schmerzzuständen«, also einem »unaufschiebbaren Behandlungsbedarf«gewährleistet. Seid Ihr damit von der Genehmigung durch die Sozialämter abhängig?

Das Behandlungszentrum ist eine Spezialeinrichtung, soetwas wie eine Fachklinik mit einem eigenen Budget. Unsere Situation ist dadurch untypisch, wir können es uns ersparen, die Kostenübernahme für die therapeutische Behandlung zu beantragen und sind nicht darauf angewiesen sind, einzelne Behandlungen über die Sozialämter oder Krankenkassen abzurechnen. Das Behandlungszentrum erhält Geld aus den Mitteln des Bundesministeriums für Familie usw., das ist eine Art ungesicherte institutionelle Förderung. Die Bundesmittel haben ca. einen Anteil von 60%, darüberhinaus gibt es Mittel aus EU- und UN- Töpfen. Das dritte Standbein sind private Spenden. Wir haben in den letzten Jahren das ´Sponsoring´ ausgebaut, um die Arbeit besser abzusichern, da die Zuwendungen der öffentlichen Träger jedes Jahr neu verhandelt werden müssen.

Behandelt das Zentrum auch illegalisierte Flüchtlinge?

Bei uns spielt das keine Rolle, ob jemand einen Aufenthaltsgestattung, eine Duldung, eine Befugnis oder gar kein Papier hat. Wenn dieser Mensch unserer Hilfe bedarf und wir einen Platz frei haben und wir ihn als jemanden einschätzen, der auf Grund von Foltererfahrung oder Lagererlebnissen traumatisiert ist, dann werden wir etwas für ihn tun. Wir sehen natürlich auch den Zusammenhang, daß jemand, der fliehen mußte und unter den Erlebnissen, die dazu führten, akut leidet, als erstes Schutz braucht. Und Schutz bedeutet vor allem einen gesicherten Aufenthalt. Da werden wir natürlich auch daran mitarbeiten. Das muß aber im Rahmen der Behandlung und vor einem therapeutischen Hintergrund passieren, ansonsten gibt es da andere Stellen, die das machen - AnwältInnen, Beratungsstellen. Das Problem bei uns ist, daß wir viel mehr Anfragen bekommen, als wir Kapazitäten zur Verfügung haben. Wir können den Bedarf in keiner Weise abdecken. Die Leute stehen vor uns, tragen ihre Probleme vor und wir können nichts machen, einfach weil wir gerade voll sind. Das ist sehr belastend.

Besteht denn eine realistische Perspektive, das Zentrum auszubauen?

Die Perspektive besteht nicht. Es gibt eine leicht gegenläufige Tendenz. Im Rahmen der Streichungen für soziale Leistungen, wurden auch unserer Einrichtung in den letzten Jahren die Mittel mehrmals um 100.000,- DM gekürzt , deswegen auch unser Bemühen, über ´Sponsoring´ andere Quellen aufzutun.

Ist dadurch das Zentrum von der politischen Lage abhängig?

Ja, die Veränderung des politischen Klimas ist bei uns auch zu spüren mit der Einschränkung, daß unsere Einrichtung relativ gesichert dasteht. In welchem Umfang wir weiterarbeiten können, ist vielleicht ein bißchen offen, aber wir haben viel Besuch von offizieller Seite, man nimmt uns wahr, man ist interessiert.

Ist es eine bestimmte politische Richtung oder ist das Interesse über alle Parteien und Richtungen verteilt?

Das geht über Partei- und Einkommensgrenzen hinweg. Das öffentliche Interesse zeigt uns, daß darauf Wert gelegt wird, daß diese Republik so eine Einrichtung hat. Daran werden auch künftige Regierungen festhalten. Die Förderung wird bescheiden bleiben, somit wird das, was wir ausrichten können, auch bescheiden bleiben.

Der politische Sinn wird vermutlich auch darin liegen, ein Vorzeigeprojekt zu haben. Denn generell ist in der Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik ein humanitärer Aspekt kaum mehr erkennbar.

Nun, inzwischen hat sich ja die NATO dieser Aufgaben angenommen. Aber Zynismus beiseite: Die Bundesrepublik hat sich in internationalen Verträgen verpflichtet, für die Rehabilitation von Folterüberlebenden etwas zu tun und diese Aufgabe erfüllt unter anderen unsere Einrichtung. Für uns geht es darum, klarzumachen, daß die Erfüllung dieser Aufgaben auch Geld kostet. Aktuell hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm aufgelegt für die psychosoziale Betreuung der Kososvo-Albaner, die im Rahmen der Kontingente ins Land kommen. Ja und das ist nicht viel, was da bereitgestellt wird, und das soll dann auch noch bis Jahresende reichen. Es stellt sich die Frage, was man überhaupt damit machen kann, das wird sich sehr in Grenzen halten. Das Medieninteresse, das diesem Projekt entgegengebracht wird, ist zur Zeit noch immens. Man muß bei jedem Interview gleich dazu sagen, daß es vielleicht eine tolle Sache ist, es aber nur funktioniert, wenn entsprechende Mittel und Personal zur Verfügung gestellt werden. Es ist ja nicht so, daß wir sonst nichts zu tun hätten.

Bekommt das Behandlungszentrum nicht die Rolle zugeschoben, eigentlich staatliche Aufgaben zu übernehmen, wie das auch in anderen Bereichen geschieht, z.B. bei der medizinischen Versorgung Illegalisierter? Medizinische und psychosoziale Versorgung gehören doch zu den originär staatlichen Aufgaben, die hier dann zu 40% nicht einmal durch den Staat finanziert werden?

Wir decken in keiner Weise den Bedarf ab, der Bedarf ist um ein Vielfaches höher. Aber es stimmt, wir sind eine Nicht-Regierungs-Organisation (NGO) und organisieren unsere Angebote parallel zum bestehenden Gesundheitssystem. Das Gesundheitssystem bietet nichts für traumatisierte Flüchtlinge. Es gibt innerhalb des bestehenden Gesundheitssystems keine Einrichtungen, an die wir weitervermitteln könnten. Im Gegenteil: Die Flüchtlinge fallen, ob traumatisiert oder nicht, unter die Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes mit eingeschränkter medizinischer Versorgung. Bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen muß dann der/die Betroffene versuchen, seinem/r Sachbearbeiter/in in der zentralen Leistungsstelle davon zu überzeugen, daß ein »unabweisbarer Behandlungsbedarf« besteht und daß er in einer Verfassung ist, in der er einen Krankenschein braucht. Um nicht ganz in der Arbeit stecken zu bleiben sind auch wir darauf angewiesen, daß ein Teil der Versorgung unserer Patienten auch durch Hausärzte abgedeckt wird.

Ist es nicht seltsam, daß SachbearbeiterInnen auf den Sozialämtern über medizinische Notwendigkeiten und Maßnahmen entscheiden,darüber, ob eine Behandlung erfolgen muß oder nicht? Üblicherweise wird für soetwas doch eine medizinische Ausbildung verlangt?

Natürlich muß das der Arzt/die Ärztin beurteilen; es gibt zwar einige SachbearbeiterInnen, die sich das trotzdem anmaßen und verlangen, daß ihnen das dargelegt wird. Der Arzt/die Ärztin muß das dann erst bestätigen, dann müssen die Kranken nochmal wieder zum Amt, den Schein abholen, was alles jedesmal mit einer stundenlangen Warteprozedur verbunden ist. Und dann kann es überhaupt erst losgehen. Die ÄrztInnen sind zum Teil auch verunsichert, wissen nicht, was sie abgerechnet bekommen. Letztendlich liegt es an den einzelnen Ärztinnen zu begründen, was gemacht werden muß, wie notwendig das ist und daß das unabweisbar ist. Dem Amt bleibt dann noch die Möglichkeit das anzuzweifeln und ein Gegengutachten durch ihre Amtsärzte erstellen zu lassen. Das passiert auch häufig genug. Wir haben große Schwierigkeiten damit, Flüchtlinge, die anderen Bundesländern zugewiesen wurden, zur Behandlung nach Berlin zu bekommen. Das stößt auf den Unwillen der Berliner Ausländer- und Sozialbehörden. Da wird mit Quoten und zusätzlichen Kosten argumentiert, was alles nicht stichhaltig ist, weil für jeden, der außer der Reihe nach Berlin kommt, ein nächster weggeschickt wird. Den Betroffenen wird es schwer gemacht, den Zugang zu uns zu bekommen. Es gibt gegenläufige Tendenzen zwischen der offiziell-politischen und der administrativen Ebene sowie auch zwischen den verschiedenen Ämtern. Die Innenbehörde ist knallhart, ein Machtfaktor in der politischen Landschaft, an die sich auch andere Behörden nicht rantrauen.

Die offiziell politische Seite unterscheidet sich also stark von der administrativen? Alle zeigen sich gerne als Interessenten und humanitär engagiert, auf der Verwaltungsebene wird aber das Gegenteil produziert? Habt Ihr nicht versucht, Eure offiziellen Besucher auf diese Diskrepanz hinzuweisen?

Doch das versuchen wir natürlich. Aber da wird dann immer auf die Eigenständigkeit und die Kompetenz der einzelnen Behörden hingewiesen, da scheinen selbst dem Bundespräsident die Hände gebunden zu sein.

Da fehlt dann also noch der Besuch des Innensenators, der sich dann auch auf gebundene Hände beruft?

Ja, dann lassen wir uns die Hände ´mal zeigen und schauen, vielleicht können wir ja auch helfen die Knoten zu lösen. Das ist schon ein Problem: die Anerkennung, die wir einerseits erfahren, die sich aber dann nicht umsetzt. Es ist ganz und gar nicht so, daß uns da nichts in den Weg gelegt wird, unsere Arbeit zu machen. Damit jemand zu uns zur Therapie kommen kann, braucht er einen Fahrschein. Selbst für die Kostenübernahme dieser Fahrscheine müssen wir uns zeitaufwendig mit der Berliner Sozialbehörde herumstreiten. Wir sind eigentlich nicht angetreten, um uns mit dererlei Problemen zu befassen. Die Kapazitäten fehlen uns dann bei der Behandlung. Wir sind bemüht, auf der politischen Ebene deutlich zu machen, daß unser Klientel ganz besondere Bedingungen zur Gesundung braucht, daß das berücksichtigt werden muß und das bestehende Ausländergesetz die Möglichkeiten dazu bietet, wenn man es nur entsprechend anwenden will. Daß die Therapie mit Schwersttraumatisierten Rahmenbedingungen braucht, in denen Schutz, Sicherheit, ein gewisses Maß an Akzeptanz, Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten in privatem Raum, eine fürsorgliche und nicht eine Mangelversorgung braucht, damit eine Therapie auch Erfolg haben kann. Ein Beispiel für die widersprüchliche Haltung der offiziellen Stellen betrifft einen unserer Mitarbeiter selbst, einen Arzt, der seit zwei Jahren und inzwischen als Vollzeitkraft bei uns arbeitet. Er hat keine gesicherte Aufenthaltsgenehmigung und der Berliner Innensenat ist der Meinung, daß sein Aufenthalt beendet gehört. Wir haben dem entgegengestellt, daß wir ihn brauchen, jetzt mehr als je zuvor. Gerade in Bezug auf die anstehenden Anforderungen für die psychosoziale Versorgung der Kontingent-Kososvo-Albaner, mit der wir betraut wurden. Doch auch die Idee, daß dieser Arzt eines Tages vielleicht auf dem afrikanischen Kontinent, als dringend benötigter Traumatologe tätig werden könnte, findet beim Innensenat keinen Anklang. Das BMZ, was solche Zielvorstellungen in seinen Leitlinien formuliert, konnte darauf keinen Einfluß nehmen.

Gibt es bei der Mittelvergabe auch den Versuch der Einflußnahme, z.B. auf Veröffentlichungen des Zentrums?

Nein so nicht. Das BZFO ist ein unabhängiger Verein. Bis jetzt konnten wir unseren Handlungspielraum halten. Insofern ist das eine privilegierte Situation. Uns wird z.B. nicht vorgeschrieben in welchem Umfang wir eine Versorgung abzudecken haben, wie das für andere Einrichtungen gilt. Selbstverständlich ist das BZFO als öffentlich geförderte Einrichtung in verschiedenster Hinsicht gebunden. Sie hat sich selbst z.B. als Behandlungseinrichtung definiert. Damit ist der Aufgabenbereich und die Perspektive festgelegt. Wir sind keine politische Organisation, die ihre Hauptaufgabe darin sieht, gegen die bestehende Asylpolitik zu arbeiten. Auch wenn wir in der Position als Behandler täglich mit den demütigenden Bedingungen des Exils konfrontiert sind und sogar feststellen müssen, daß die z.T. sehr belastenden Lebensbedingungen, denen Flüchtlinge in diesem Land ausgesetzt sind, bei Traumatisierten häufig zur Reaktualisierung ihrer Symptomatik führen und es nicht selten, häufig im Zusammenhang mit der Abschiebeandrohung, sogar zu Retraumatisierungen kommt, können wir als Behandlungseinrichtung nur arbeitsbezogen und begrenzt Stellung beziehen und müssen halt versuchen, das meiste für unsere PatientInnen herauszuschlagen.

Wie ist die Anerkennung des Zentrums von Seiten der Behörden und der Justiz?

Wir bekommen im Laufe unserer Kontakte mit den PatientInnen einen sehr genauen Einblick die Geschichte dieser Menschen. Wenn wir dann lesen, was in den Anhörungsprotokollen und Bescheiden des Bundesamtes für die Anerkennung politischer Flüchtlinge (BAFL) steht, wissen wir, daß dieses Asyl-Anhörungs-System nicht dazu geeignet ist, daß hervorzubringen, was es zu leisten vorgibt: die Feststellung asylrelevanter Tatsachen. Wir haben eine Untersuchung über die Praxis des BAFL gemacht, sind der Frage nachgegangen, inwiefern Folter in der Befragung des Bundesamts berücksichtigt wird. Der Untersuchungsgegenstand waren die Anhörungsprotokolle und die Bescheide vom Bundesamt, die wir in unseren Akten hatten, d.h. von unseren Patienten zur Verfügung gestellt wurden. Wir kamen zu dem Ergebnis, daß das Thema Folter in der Befragung entweder nicht aufgegriffen, nicht gewürdigt oder in erheblichem Umfang nicht in die Entscheidung eingeflossen ist. Darüberhinaus müssen wir feststellen, daß man nicht erwarten kann, daß die Anhörung von traumatisierten Menschen, kurz nach deren Flucht, fern im fremden Land, die gegenüber wildfremden Autoritätspersonen für sie nicht einschätzbare, schicksalentscheidende Fragen beantworten sollen, zu einem konsistenten, kohärenten und substantiellem Ergebnis führt. Bei manchen Gerichten ist dies Problem schon bewußter. Inzwischen werden zunehmend Gutachten von richterlicher Seite bei uns in Auftrag gegeben. Das ist natürlich auch ein Problem für denjenigen der begutachtet. - Was soll begutachtet werden? - Ist derjenige, der begutachtet wird, damit einverstanden? - Zu was für Ergebnissen kommt die Untersuchung und wie werden diese verwendet? Wir fühlen uns natürlich gegenüber den Menschen verpflichtet, für die diese Einrichtung geschaffen wurde, und das sind die Folterüberlebenden.

Hat das keinen Einfluß auf die Bewertung durch die Administration?

In der Anfangszeit waren wir verstärkt mit Unterstellungen konfrontiert. Aber man kann uns nicht vorhalten, daß der ärztliche Blick feststellt, daß ein Mensch eine Behandlung braucht, auch wenn Ausländerbehörde oder Sozialbehörde die Sache aus einer anderen Perspektive sehen und den Menschen so schnell wie möglich loswerden wollen. Und ein Gutachten ist ein hochoffizielles, amtliches Verfahren, daß nach bestimmten Kriterien erstellt wird. Stellungnahmen dagegen werden auf Wunsch des Klienten z.B. in ein Verfahren eingebracht und es steht der Gegenseite erst einmal frei, wie weit sie das bewerten oder würdigen will. Ist dies aber mit einem medizinischen oder psychologischen Attest verbunden, kann das nicht einfach bei administrativen Vorgängen übergangen werden. Sieht die Behörde das konträr, muß mindestens ein amtsärztliches Attest dagegengesetzt werden. Es bleibt dann immer noch der Weg zum Gericht.

Wie ist das Verhältnis zur Ausländerpolizei, werdet ihr kontrolliert oder überwacht?

Wir haben uns schon häufig und kraftaufwendig zusammen mit RechtsanwältInnen für den weiteren Aufenthalt einiger unserer PatientInnen mit den Ausländerbehörden herumstreiten müssen. Wir können leider nicht davon ausgehen, daß behandlungsbedürftige schwersttraumatisierte Personen, auch nur zum Zwecke der Behandlung vorrübergehend in der BRD bleiben dürfen. Wir mußten erleben, daß auch vor Beendigung der Therapie aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet wurden. Bis jetzt hat es jedoch noch immer irgendwie geklappt, das Schlimmste zu verhindern. Das ist ja auch für uns eine sehr belastende Situation, TherapeutInnen haben ja schließlich Verantwortung für ihre Klienten übernommen und wollen die Menschen nicht für die Deportation fitmachen. Im Gegenteil: Ich würde gern über unsere Pforte schreiben: Come in, we give you shelter from the storms. Aber dafür können wir leider nicht garantieren. Ich gehe trotzdem davon aus, daß diejenigen, die den Weg zu uns finden, spüren, daß sie hier willkommen sind. Das ist auch ganz wichtig, nach dem häufig kollosalen Vertrauensverlust und den Attacken der Folterer auf ihre Persönlichkeit, ihr Leben und ihre Gewissheiten.

Nach der Wahl gab es bei vielen Leuten die Hoffnung - vielleicht auch die Illusion, daß sich die restriktive Flüchtlingspolitik verändern würde. Hat sich das bei euch irgendwie bemerkbar gemacht?

Die Regierung hat gewechselt, die Politik ist dieselbe. - Ein Krieg ist noch dazugekommen.

Interview: Elke Frye / Tobias Faßmeyer (ZAG)