Frankfurter Rundschau, 24.3.2000

Bundesverfassungsgericht: Sachprüfung auch bei Asylfolgeanträgen

KARLSRUHE, 23. März (ap). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat auf Grund einer Verfassungsbeschwerde verlangt, dass auch bei Asylfolgeanträgen Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Asylbewerbers geprüft werden müssen. Im konkreten Fall hatte die Beschwerde eines Libanesen Erfolg, dessen Folgeantrag abgelehnt worden war, obwohl ein anderes deutsches Gericht eine erhebliche Gefährdung festgestellt hatte. Der Fall wurde an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückverwiesen (Az.: 2 BvR 39/98). Der Libanese war in Deutschland in einer oppositionellen Exilgruppe tätig, die von einem syrischen Agenten ausspioniert wurde. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte den Spion im Jahr 1997 zu drei Jahren Freiheitsstrafe und stellte fest, dass die Gruppe des Libanesen durch die Agententätigkeit erheblich gefährdet sei. Dies hielten die Richter im Asylfolgeverfahren für nicht weiter prüfenswert.