Berliner Morgenpost, 24.3.2000

Verfahren gegen acht Kurden eingestellt

Der bisher größte Prozess um den Angriff von Kurden auf das israelische Generalkonsulat im Februar 1999 ist gestern nach sechsmonatiger Verhandlung eingestellt worden. Die acht angeklagten Jugendlichen seien selbst verletzt worden und die bisherige Dauer des Prozesses reiche aus, um erzieherisch auf sie einzuwirken, hieß es zur Begründung. Der Vorwurf des Landfriedensbruchs habe sich nach der Vernehmung von 126 Zeugen bestätigt, heißt es in Beschluss der Richter.

Die 17 bis 20-jährigen, von denen vier sieben Monate in U-Haft gesessen hatten, wären nach jetziger Einschätzung des Gerichts im Falle einer Verurteilung mit Bewährungsstrafen davongekommen. Das Verfahren hätte aber nicht abgeschlossen werden können, weil ein Richter in Kürze pensioniert wird und Ersatz nicht verfügbar ist. Die Strafkammer machte die Verteidigung durch «ausufernde Anträge» für die lange Verfahrensdauer mitverantwortlich. Der Prozess gegen die acht Jugendlichen war unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. Die Angeklagten sollen sich nicht selbst an Verwüstungen beteiligt, diese aber gebilligt haben. dpa